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LG Freiburg: Autohaus haftet für Wettbewerbsverstöße in Angeboten auf Facebook-Seite eines angestellten Autoverkäufers

LG Freiburg
Beschluss vom 31.07.2013
12 O 83/13


Wie die Wettbewerbszentrale berichtet hat das LG Freiburg eine wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für Angebote, die ein Arbeitnehmer ohne Wissen des Arbeitgebers auf seinem eigenen Facebook-Account veröffentlicht, bejaht.

Ein Autoverkäufer hatte auf seiner eigenen Facebook-Seite ein Angebot gepostet. Der Angebotstext enthielt allerdings kein Impressum nach § 5 TMG und auch nicht die nach der Pkw-EnVKV (fehlende "kw"-Angabe) erforderlichen Angaben.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.