Skip to content

LG Berlin: Beschriftung des Bestellbuttons mit "Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)" genügte nicht den Anforderungen der Button-Lösung

LG Berlin
Urteil vom 17.07.2013
97 O 5/13


Das LG Berlin hat entschieden, dass die Beschriftung des Bestellbuttons mit "Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)" nicht den Anforderungen der Button-Lösung genügt. Durch Verwendung des Wortes "Anmelden" wird gerade nicht hinreichend klargestellt, dass eine verbindliche Bestellung getätigt wird. Der Zusatz genügt nicht, um die Unklarheiten auszuräumen.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen