LG Berlin: Unzumutbare Belästigung durch unverlangte Werbeanrufe eines Telekommunikationsunternehmens
LG Berlin
Urteil vom 30.08.2013
15 O 587/12
Das LG Berlin hat wenig überraschend entschieden, dass unverlangte Werbeanrufe durch eine Telekommunikationsunternehmen eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und damit wettbewerbswidrig ist. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen die primamobile GmbH, nachdem es immer wieder Beschwerden von Verbrauchern gegeben hatte. In den Telefonaten wurden regelmäßig Mobilfunkverträge angeboten.
Urteil vom 30.08.2013
15 O 587/12
Das LG Berlin hat wenig überraschend entschieden, dass unverlangte Werbeanrufe durch eine Telekommunikationsunternehmen eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und damit wettbewerbswidrig ist. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen die primamobile GmbH, nachdem es immer wieder Beschwerden von Verbrauchern gegeben hatte. In den Telefonaten wurden regelmäßig Mobilfunkverträge angeboten.
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