Mahnbescheide zur Weihnachtszeit in Filesharing-Angelegenheiten - 14tägige Widerspruchsfrist einhalten
Zum Jahresende häufen sich wieder einmal Mahnbescheide in Filesharing-Angelegenheiten. Oft geschieht dies zunächst einmal, um die zum Jahresende drohende Verjährung zu unterbrechen. Häufig gehen die Verfahren - jedenfalls in den von uns betreuten Fällen - nicht in ein Klageverfahren über.
Wichtig: Ruhe bewahren und binnen 14 Tagen nach Zustellung (= Datum auf dem gelben Umschlag) Widerspruch einlegen.
Siehe zum Thema auch "Ferienzeit - Mahnbescheidszeit in Filesharing-Angelegenheiten - 14 tägige Widerspruchsfrist einhalten"
Wichtig: Ruhe bewahren und binnen 14 Tagen nach Zustellung (= Datum auf dem gelben Umschlag) Widerspruch einlegen.
Siehe zum Thema auch "Ferienzeit - Mahnbescheidszeit in Filesharing-Angelegenheiten - 14 tägige Widerspruchsfrist einhalten"
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt