KG Berlin: Facebook Freunde-Finder und zahlreiche Klauseln Facebook-AGB in rechtswidrig - Vorinstanz bestätigt
KG Berlin
Urteil vom 24. Januar 2014
5 U 42/12
Das KG Berlin hat letztlich wenig überraschend entschieden, dass der Facebook Freunde-Finder sowie zahlreiche Klauseln in den Facebook-AGB rechtswidrig sind und die Vorinstanz bestätigt (Siehe zur Vorinstanz LG Berlin: Facebook Freunde-Finder rechtswidrig - weitere unzulässige Klauseln in Facebook-AGB und Facebook-Entscheidung des LG Berlin liegt im Volltext vor - Freundefinder und AGB rechtswidrig )
Die Pressemitteilung des KG Berlin:
"Kammergericht: Facebook unterliegt im Rechtsstreit mit den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz
Pressemitteilung Nr. 3/2014 vom 24.01.2014
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten (vgl. PM 11/2012 und 12/2012). Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die heute vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.
Schriftliche Entscheidungsgründe des heutigen Urteils liegen noch nicht vor.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014
- 5 U 42/12 -
Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
- 16 O 551/10 -"
Urteil vom 24. Januar 2014
5 U 42/12
Das KG Berlin hat letztlich wenig überraschend entschieden, dass der Facebook Freunde-Finder sowie zahlreiche Klauseln in den Facebook-AGB rechtswidrig sind und die Vorinstanz bestätigt (Siehe zur Vorinstanz LG Berlin: Facebook Freunde-Finder rechtswidrig - weitere unzulässige Klauseln in Facebook-AGB und Facebook-Entscheidung des LG Berlin liegt im Volltext vor - Freundefinder und AGB rechtswidrig )
Die Pressemitteilung des KG Berlin:
"Kammergericht: Facebook unterliegt im Rechtsstreit mit den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz
Pressemitteilung Nr. 3/2014 vom 24.01.2014
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten (vgl. PM 11/2012 und 12/2012). Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die heute vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.
Schriftliche Entscheidungsgründe des heutigen Urteils liegen noch nicht vor.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014
- 5 U 42/12 -
Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
- 16 O 551/10 -"
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