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LG Köln: Äußerung "Der Wendler ist ein Betrüger" ist von der Meinungsfreiheit gedeckt

LG Köln
28 O 418/13


Wie einem Pressebericht zu entnehmen ist, hat das LG Köln entschieden, dass die Aussage "Der Wendler ist ein Betrüger" von der Meinungsäußerungsfreiheit ( Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ) gedeckt sein kann. Der Schlagersänger hatte einen Veranstalter verklagt. Dieser hatte sich entsprechend geäußert, da der Schlagersänger einen Auftritt abgebrochen hatte.

Dass die Bezeichnung eines Dritten als "Betrüger" bei entsprechendem Anlass zulässig sein kann, hatte auch das OLG Koblenz schon einmal entschieden (siehe "OLG Koblenz: Die Bezeichnung eines Dritten als Betrüger in einem Internetforum kann eine zulässige Meinungsäußerung sein").

Grundsätzlich ist jedoch große Vorsicht geboten.

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