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LG Düsseldorf: Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen gefertigten Waren nur wenn dies für Kunden offensichtlich ist

LG Düsseldorf
Urteil vom 02.02.2014
23 S 111/13


Nach § 312d IV Nr. 1 BGB besteht das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften u.a. nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Ausnahmeregelung wird von der Rechtsprechung sehr eng ausgelegt (grundlegend BGH,Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01).

Das LG Düsseldorf hat nun entschieden, dass das Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen gefertigten oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Waren nur dann ausgeschlossen ist, wenn dieser Umstand für den Kunden bei der Bestellung deutlich erkennbar ist.

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