BGH: Forderung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann im Ausnahmefall Schadensersatzanspruch gegen Gesellschafter entgegengehalten werden
BGH
Urteil vom 19.11.2013
II ZR 150 /12
BGB §§ 242, 705; HGB §§ 128, 129
Leitsatz des BGH:
Dem von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhobenen Zahlungsbegehren kann der in Anspruch genommene Schuldner ausnahmsweise einen ihm gegen die Gesellschafter zustehenden Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn die Berufung der Gesellschaft auf ihre Eigenständigkeit gegen Treu und Glauben verstößt.
BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 150/12 - OLG München - LG München I
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 19.11.2013
II ZR 150 /12
BGB §§ 242, 705; HGB §§ 128, 129
Leitsatz des BGH:
Dem von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhobenen Zahlungsbegehren kann der in Anspruch genommene Schuldner ausnahmsweise einen ihm gegen die Gesellschafter zustehenden Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn die Berufung der Gesellschaft auf ihre Eigenständigkeit gegen Treu und Glauben verstößt.
BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 150/12 - OLG München - LG München I
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