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BGH: Werbung für Fremdprodukte im Internet (hier: Amazon Partnerprogramm) begründet kein Wettbewerbsverhältnis mit Mitbewerber des beworbenen Unternehmens

BGH
Urteil vom 17.10.2013
I ZR 173/12
Werbung für Fremdprodukte
Amazon Partnerprogramm
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1

Leitsatz des BGH:


Fördert die Klägerin auf der eigenen Internetseite durch Werbung für ein anderes Unternehmen dessen Wettbewerb, begründet dies für sich allein kein kon-kretes Wettbewerbsverhältnis zu einem Mitbewerber des anderen unterstützten Unternehmens. Das gilt auch dann, wenn die Klägerin von dem unterstützten Unternehmen für Verträge, die aufgrund der Werbung geschlossen werden, eine Werbekostenerstattung erhält.

BGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - I ZR 173/12 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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