LG Aurich: Werbung eines Schornsteinfegers für Kamin- oder Pelletöfen wettbewerbswidrig - unlauterer Autoritätsmissbrauch
LG Aurich
Urteil vom 12.02.2014
6 O 17/12
Das LG Aurich hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Bezirksschornsteinfeger für Kamin- oder Pelletöfen wirbt. Das Gericht führt aus, dass der Schornsteinfeger für seine privatwirtschaftlichen Tätigkeiten die besondere Autorität in Anspruch nimmt, die sich aus seinem öffentlichen Amt des Bezirksschornsteinfegers ergebe.
Urteil vom 12.02.2014
6 O 17/12
Das LG Aurich hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Bezirksschornsteinfeger für Kamin- oder Pelletöfen wirbt. Das Gericht führt aus, dass der Schornsteinfeger für seine privatwirtschaftlichen Tätigkeiten die besondere Autorität in Anspruch nimmt, die sich aus seinem öffentlichen Amt des Bezirksschornsteinfegers ergebe.
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