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BGH-Entscheidung zur (Un-)Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken bei verschreibungspflichtigen Medikamenten liegt im Volltext vor

BGH
Urteil vom 26.02.2014
I ZR 79/10
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Siehe dazu auch "BGH zur Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken",

Leitsätze des BGH:

AEUV Art. 116, 117; Richtlinie 89/105/EWG betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme Art. 11 Abs. 2 Satz 2; AMG § 78 Abs. 1 Satz 4

Ein Verstoß gegen unionsrechtliche Notifizierungsvorschriften (hier: Art. 116, 117 AEUV; Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 89/105/EWG) ist dann irrelevant, wenn die zu notifizierende Vorschrift lediglich auf ein bereits bestehendes Verbot hinweist (hier: § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG).

BGH, Urteil vom 26. Februar 2014 - I ZR 79/10 - OLG Hamburg - LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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