AG Bochum: Betreiber der Streaming-Seiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zu Geldstrafe verurteilt - Hörspiele als Audio-Stream
AG Bochum
Urteil vom 15.04.2014
30 Ls 7/14
Das AG Bochum hat den Betreiber der Streaming-Seiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Auf den Internetseiten konnten ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Hörspiele der populären Reihe " Die Drei ???" als Audio-Stream aufgerufen werden.
Urteil vom 15.04.2014
30 Ls 7/14
Das AG Bochum hat den Betreiber der Streaming-Seiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Auf den Internetseiten konnten ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Hörspiele der populären Reihe " Die Drei ???" als Audio-Stream aufgerufen werden.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt