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BGH: Wettbewerbsverstoß durch Krankenkasse mit Gewinnspiel für Jugendliche, bei dem umfangreiche personenbezogene Daten erhoben und auch zu Werbezwecken genutzt werden

BGH
Urteil vom 22.01.2014
I ZR 218/12
Nordjob-Messe
UWG §§ 3, 4 Nr. 2

Leitsatz des BGH:

Eine gesetzliche Krankenkasse verstößt gegen das Verbot, die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG), wenn sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Gewinnspiels von den Teilnehmern im Alter zwischen 15 und 17 Jahren umfangreiche personenbezogene Daten erhebt, um diese (auch) zu Werbezwecken zu nutzen.

BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 218/12 - OLG Hamm - LG Dortmund

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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