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BGH: Erlöschen eines ausschließlichen Nutzungsrechts wegen Nichtausübung führt nicht zum Erlöschen eines davon abgeleiteten einfachen Nutzungsrechts - Reifen Progressiv

BGH
Urteil vom 26.03.2009
I ZR 53/06
Reifen Progressiv
UrhG §§ 35, 41


Leitsatz des BGH:
Ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, erlischt nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) erlischt.
BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 153/06 - OLG Köln
LG Köln

Den Volltext der Enscheidung finden Sie hier:

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