BVerfG: Gegen richterliche Mitteilung von Informationen aus den Gerichtsakten an nichtverfahrensbeteiligte Dritte muss eine Rechschutzmöglichkeit bestehen
BVerfG
Beschluss vom 02.12.2014
1 BvR 3106/09
Das BVerfG hat entschieden, dass gegen die richterliche Mitteilung von Informationen aus den Gerichtsakten an nichtverfahrensbeteiligte Dritte eine Rechtsschutzmöglichkeit bestehen muss.
Leitsatz des BVerfG:
Die richterliche Mitteilung von Informationen an nichtverfahrensbeteiligte Dritte ist nicht allein deshalb eine der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entzogene spruchrichterliche Tätigkeit, weil sie aus einem laufenden Rechtsstreit heraus erfolgt.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 02.12.2014
1 BvR 3106/09
Das BVerfG hat entschieden, dass gegen die richterliche Mitteilung von Informationen aus den Gerichtsakten an nichtverfahrensbeteiligte Dritte eine Rechtsschutzmöglichkeit bestehen muss.
Leitsatz des BVerfG:
Die richterliche Mitteilung von Informationen an nichtverfahrensbeteiligte Dritte ist nicht allein deshalb eine der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entzogene spruchrichterliche Tätigkeit, weil sie aus einem laufenden Rechtsstreit heraus erfolgt.
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