LG München: Werbung für Ferienimmobilien mit Sternen ohne Gütesicherung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) wettbewerbswidrig
LG München I
Urteil vom 22.12.2014
4 HK O 10651/14
Das LG München hat entschieden, dass Werbung für Ferienimmobilien mit Sternen ohne Gütesicherung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) wettbewerbswidrig ist.
Urteil vom 22.12.2014
4 HK O 10651/14
Das LG München hat entschieden, dass Werbung für Ferienimmobilien mit Sternen ohne Gütesicherung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) wettbewerbswidrig ist.
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