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BGH: Über Treuhänder mittelbar beteiligtem Gesellschafter kann direkter Auskunftsanspruch gegen Mitgesellschafter zustehen

BGH
Urteil vom 16.12.2014
II ZR 277/13
HGB § 161

Leitsatz des BGH:

Einem mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Gesellschafter, der aufgrund der Regelungen im Gesellschafts- und Treuhandvertrag im Innenverhältnis einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist, steht nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern gegen jeden Mitgesellschafter, der die Auskunft unschwer erteilen kann (hier: den das Anlegerregister führenden Treuhänder), ein Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschriften der anderen Anleger (Treugeber und unmittelbare Gesellschafter) zu.

BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 - II ZR 277/13 - LG Düsseldorf - AG Düsseldorf

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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