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BGH: Verband hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer zweiten Abmahnung durch einen Rechtsanwalt

BGH
Urteil vom 21.01.2010
Kräutertee
UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; BGB § 683 Satz 1, §§ 677, 670


Leitsatz des BGH:
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb).

BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09 - OLG Hamburg
LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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