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KG Berlin: Wettbewerbswidriger Bestellablauf im Reiseportal wenn Reiseversicherung abgewählt werden muss - Opodo

KG Berlin
Urteil vom 21.07.2015
5 U 114/14
Opodo


Das Berliner Kammergericht hat in einem Verfahren gegen das Unternehmen Opodo völlig zu Recht entschieden, dass Reiseversicherungen nicht durch eine irreführende Buchungsgestaltung untergeschoben werden dürfen. Der Bestellablauf war so gestaltet, dass auf den angebotenen Reiseschutz aktiv verzichtet werden musste und der Kunde zudem erklären musst, dass er "im Notfall alle Kosten selbst zahlt". Zu allem Überfluss wurde die Option "Reiseversicherung" wieder aktiviert, wenn der Kunde den "Weiter"-Button anstelle der schlecht lesbaren Option "Weiter ohne Versicherung" betätigte.

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