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BGH: Zur kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr zwischen IPS und ISP - klanglich ähnlicher Gesamteindruck

BGH
Urteil vo, 05.03.2015
I ZR 161/13
IPS/ISP
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2


Leitsatz des BGH:
Zeichen, die aus denselben, jedoch in unterschiedlicher Reihenfolge angeordneten Buchstaben oder Silben gebildet sind (hier „IPS“ und „ISP“), erwecken regelmäßig einen klanglich ähnlichen Gesamteindruck, wenn sie bei einer Aussprache der Buchstaben oder Silben (hier „i-pe-ess“ und „i-ess-pe“) dieselbe Vokalfolge (hier „i-e-e“) aufweisen.

BGH, Urteil vom 5. März 2015 - I ZR 161/13 - OLG Hamm - LG Bochum

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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