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Abmahnung für Popcorn Time Nutzer durch Waldorf Frommer - Kein Streamingdienst sondern Filesharing per BitTorrent-Protokoll

Viele Nutzer des Portals Popcorn Time erhalten derzeit eine Abmahnung von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer.

Bei Popcon Time handelt es sich, anders als viele Nutzer vermuten, nicht um einen Streaming-Dienst. Vielmehr basiert das Angebot auf dem BitTorrent-Protokoll, so dass die Sach- und Rechtslage im wesentlichen einem normalen Filesharing-Fall entspricht. Ob der Nutzer den Eindruck hat, dass es sich um einen Streaming-Dienst und nicht um ein Filesharing-Angebot handelt, ist jedenfalls für den Unterlassungsanspruch unbeachtlich.

Die Abmahnungen sind auf jeden Fall ernst zu nehmen, da andernfalls noch höhere Kosten drohen.

Dabei ist es wichtig richtig auf die Abmahnung zu reagieren und dabei die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten. Inzwischen hat sich die rechtliche Situation für Anschlussinhaber jedenfalls deutlich gebessert. Dies gilt auch für Nutzer von Portalen wie Popcorn Time.

Zum Thema unser Beitrag:
Abwehr von Filesharing-Abmahnungen - bereits bei der ersten Reaktion auf eine Abmahnung dürfen keine Fehler gemacht werden


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