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EuG: Geschmacksmuster für Yves Saint Laurent-Handtaschen können eingetragen werden - ähnliche H&M-Taschen haben ein abweichendes Gesamterscheinungsbild

EuG
Entscheidung vom 10.09.2015
T‑525/13
H&M Hennes & Mauritz BV & Co. KG
Yves Saint Laurent SAS


Das EuG hat entschieden, dass zwei Geschmacksmuster für Yves Saint Laurent-Handtaschen eingetragen werden können. H&M scheiterte mit dem Versuch die Eintragung zu verhindern. Die Modekette hatte eingewandt, dass die beantragten Geschmackmuster denen von ihr länger vertriebenen Taschen zu sehr ähneln. Das Gericht sah aber ein abweichendes Gesamterscheinungsbild, da es Unterschiede in Form, Struktur und der Oberflächengestaltung gebe.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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