LG Wiesbaden: Bei der Katalog-Werbung für Ferienhäuser muss der angegebene Preis auch die Kosten der Endreinigung enthalten
LG Wiesbaden
Urteil vom 18.09.2015
13 O 5/15
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass bei der Katalog-Werbung für Ferienhäuser der angegebene Preis auch die Kosten der Endreinigung enthalten muss. Versteckte Kosten sind grundsätzlich unzulässig.
Urteil vom 18.09.2015
13 O 5/15
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass bei der Katalog-Werbung für Ferienhäuser der angegebene Preis auch die Kosten der Endreinigung enthalten muss. Versteckte Kosten sind grundsätzlich unzulässig.
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