Skip to content

LG Hamburg untersagt Tchibo den Vertrieb von Versicherungen und Fonds

Das LG Hamburg hat Tchibo mit Urteil vom 30.04.2010 - 408 O 95/09 untersagt, Versicherungen und Fonds anzubieten und zu vertreiben, da es Tchibo an den dafür notwendigen Genehmigungen fehlt. Insbesondere rügt das Gericht, dass das Internetportal den Eindruck erweckt, dass die Versicherungen direkt mit Tchibo abgeschlossen werden.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen