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OLG Frankfurt: Kein Anspruch gegen Forenbetreiber auf Herausgabe der Nutzerdaten bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

OLG Frankfurt
Urteil vom 10.12.2015
6 U 244/14


Das OLG Frankfurt hat in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (siehe dazu: BGH - Kein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten gegen Bewertungsportal wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte ) entschieden, dass gegen den Betreiber eines Forums kein Anspruch auf Herausgabe der Daten eines Nutzers besteht, wenn dieser einen Beitrag gepostet hat, der den Geschädigten in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.