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LG Hannover: Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden Klärung nicht ausreichen

LG Hannover
Beschluss vom 21.07.2015
18 O 159/15


Das LG Hannover hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig“ nicht ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Das Gericht rügt dabei, dass unklar ist, was unter einer "auf höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung" zu verstehen sei, da nicht klar definiert wird, ob damit etwa die Rechtsprechung des BGH oder des EuGH gemeint sei.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: