LG Hamburg: Unrechtmäßige Nutzung des eBay VeRI-Programms zur Entfernung von Angeboten durch Rechteinhaber ist wettbewerbswidrig
LG Hamburg
Beschluss vom 04.11.2015
327 O 441/15
Das eBay VeRI-Programm ermöglicht es Inhabern von Markenrechten, Urheberrechten oder sonstigen gewerblicher Schutzrechte, Angebote bei eBay zu melden und zu entfernen von Angeboten, sofern diese die Rechteinhaber in ihren Rechten verletzen. Jedoch kann und wird dieses Verfahren nicht immer zu Recht genutzt und eigentlich zulässige Angebote entfernt.
Das LG Hamburg hat nun zutreffend entschieden, dass die unrechtmäßige Nutzung des VeRI-Programms durch einen Rechteinhaber einen Wettbewerbsverstoß (gezielte Behinderung eines Mitbewerbers) darstellt und betroffenen eBay-Händlern ein Unterlassungsanspruch zusteht.
Beschluss vom 04.11.2015
327 O 441/15
Das eBay VeRI-Programm ermöglicht es Inhabern von Markenrechten, Urheberrechten oder sonstigen gewerblicher Schutzrechte, Angebote bei eBay zu melden und zu entfernen von Angeboten, sofern diese die Rechteinhaber in ihren Rechten verletzen. Jedoch kann und wird dieses Verfahren nicht immer zu Recht genutzt und eigentlich zulässige Angebote entfernt.
Das LG Hamburg hat nun zutreffend entschieden, dass die unrechtmäßige Nutzung des VeRI-Programms durch einen Rechteinhaber einen Wettbewerbsverstoß (gezielte Behinderung eines Mitbewerbers) darstellt und betroffenen eBay-Händlern ein Unterlassungsanspruch zusteht.
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