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LG Düsseldorf: Irreführung durch Werbung "0 Euro Zuzahlung" für Mobilfunkverträge wenn Zuzahlung zunächst erforderlich ist und später erstattet wird

LG Düsseldorf
Urteil vom 11.03.2016
38 O 66/15


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn blickfangmäßig für Mobilfunkverträge mit "0 Euro Zuzahlung" gewoben wird, tatsächlich aber zunächst eine Zuzahlung erforderlich ist und diese lediglich später erstattet wird.