KG Berlin: Messaging-Dienst WhatsApp muss seine Nutzungsbedingungen / AGB den deutschen Nutzern in deutscher Sprache zur Verfügung stellen
KG Berlin
Urteil vom 08.04.2016
5 U 156/14
Das Kammergericht Berlin hat wenig überraschend entschieden, dass der Messaging-Dienst WhatsApp seine Nutzungsbedingungen / AGB den deutschen Nutzern in deutscher Sprache zur Verfügung stellen muss. Andernfalls sind die Vertragsbedingungen unwirksam.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 08.04.2016
5 U 156/14
Das Kammergericht Berlin hat wenig überraschend entschieden, dass der Messaging-Dienst WhatsApp seine Nutzungsbedingungen / AGB den deutschen Nutzern in deutscher Sprache zur Verfügung stellen muss. Andernfalls sind die Vertragsbedingungen unwirksam.
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