LG Düsseldorf: Bewerbung eines Mobilfunktarifes mit monatlicher Preisangabe per Google Adwords muss im Text auch einmalige Fixkosten enthalten - Kosten der SIM-Karte
LG Düsseldorf
Urteil vom 13.05.2016
38 O 120/15
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Mobilfunktarifes mit monatlicher Preisangabe per Google Adwords im Text auch einmalige Fixkosten enthalten sein müssen. Vorliegend fehlten die Kosten für die SIM-Karte.
Urteil vom 13.05.2016
38 O 120/15
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Mobilfunktarifes mit monatlicher Preisangabe per Google Adwords im Text auch einmalige Fixkosten enthalten sein müssen. Vorliegend fehlten die Kosten für die SIM-Karte.
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