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OLG Karlsruhe: Kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Kauf an einem Stand auf einer Messe

OLG Karlsruhe
Urteil vom 10.06.2016
4 U 217/15


Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Verbraucher bei einem Kauf an einem Stand auf einer Messe kein Widerrufsrecht hat. Ein Messestand ist - so das Gericht - als beweglicher Geschäftsraum im Sinne von § 312 b Abs. 2 BGB anzusehen.

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