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BGH: Abstimmung des Verhaltens unter Wettbewerbern durch den Austausch von Informationen über ihr künftiges Marktverhalten begründet Vermutung für Kartellrechtsverstoß

BGH
Urteil vom 12.04.2016
KZR 31/14
Gemeinschaftsprogramme
GWB § 1


Der BGH hat entschieden, dass die Abstimmung des Verhaltens unter Wettbewerbern durch den Austausch von Informationen über ihr künftiges Marktverhalten die Vermutung für einen Kartellrechtsverstoß bei einem entsprechenden späteren Marktverhalten begründet.

Leitsatz des BGH:

Die Abstimmung des Verhaltens unter Wettbewerbern durch den Austausch von Informationen über ihr künftiges Marktverhalten hat nach der Lebenserfahrung auch ohne weiteres Zutun nachteiligen Einfluss auf den Wettbewerb. Dies begründet die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen. Ein in der Folge von der Abstimmung unabhängiges Marktverhalten aufgrund einer selbständig getroffenen unternehmerischen Entscheidung kann daher nur dann angenommen werden, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür feststellbar sind.

BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14 - OLG Düsseldorf - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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