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LG Frankfurt: Wettbewerbswidrige Bewerbung von Tiefkühlkost mit "100 Prozent klimaneutral" da sich dies nicht auf die gesamte Produktionskette bezieht

LG Frankfurt
Urteil vom 31.05.2016
3-06 O 40/15


Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn Tiefkühlkost mit dem Slogan "100 % klimaneutral" beworben wird und dies nicht für die gesamte Produktionskette gilt. Das Gericht führt aus, dass der irrige Eindruck erweckt wird, dass der Hersteller in der Lage ist bei jedem einzelnen Produktionsschritt einen CO2-Ausstoß zu vermeiden.

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