BGH: Übergeht das Gericht wesentlichen entscheidungserheblichen Vortrag und dazugehörige Beweisantritte liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor
BGH,
Beschluss vom 23. August 2016
VIII ZR 178/15
GG Art. 103 Abs. 1
Der BGH musste in dieser Entscheidung eine Selbstverständlichkeit klarstellen: Übergeht ein Gericht wesentlichen entscheidungserheblichen Vortrag und die dazugehörigen Beweisantritte, so liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor
Leitsatz des BGH:
Unterstellt ein Gericht nur einen unwesentlichen Teil eines zusammenhängenden Vortrags einer Partei als wahr, während es den wesentlichen, entscheidungserheblichen Vortrag und den hierzu erfolgten Beweisantritt übergeht, liegt darin eine Gehörsverletzung.
BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 178/15 - LG Karlsruhe - AG Karlsruhe
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 23. August 2016
VIII ZR 178/15
GG Art. 103 Abs. 1
Der BGH musste in dieser Entscheidung eine Selbstverständlichkeit klarstellen: Übergeht ein Gericht wesentlichen entscheidungserheblichen Vortrag und die dazugehörigen Beweisantritte, so liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor
Leitsatz des BGH:
Unterstellt ein Gericht nur einen unwesentlichen Teil eines zusammenhängenden Vortrags einer Partei als wahr, während es den wesentlichen, entscheidungserheblichen Vortrag und den hierzu erfolgten Beweisantritt übergeht, liegt darin eine Gehörsverletzung.
BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 178/15 - LG Karlsruhe - AG Karlsruhe
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