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OLG Frankfurt: : Sofortüberweisung der Sofort AG doch als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop zulässig

OLG Frankfurt
Urteil vom 24.8.2016
11 U 123/15


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Sofortüberweisung der Sofort AG doch als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop zulässig ist (Siehe zur Vorinstanz LG Frankfurt: Sofortüberweisung der Sofort AG genügt nicht als einzige Zahlungsmöglichkeit im Online-Shop zulässig - Abmahnbarer Verstoß gegen § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB ).

Die Revision wurde zugelassen, so dass der BGH voraussichtlich Gelegenheit erhält, sich zu dieser Thematik zu äußern.