LG München: Augenklinik darf nicht mit einem kostenlosen Eignungstest für Augenlaserbehandlung werben bzw. einen solchen nicht kostenlos durchführen
LG München
Urteil vom 30.11.2016
37 O 7083/16
Das LG München hat entschieden, dass eine Augenklinik nicht mit einem kostenlosen Eignungstest für eine Augenlaserbehandlung werben bzw. einen solchen nicht kostenlos durchführen darf. Das Gericht führt aus, dass es sich dabei um eine unzulässige Zugabe im Sinne des § 7 HWG handelt.
Urteil vom 30.11.2016
37 O 7083/16
Das LG München hat entschieden, dass eine Augenklinik nicht mit einem kostenlosen Eignungstest für eine Augenlaserbehandlung werben bzw. einen solchen nicht kostenlos durchführen darf. Das Gericht führt aus, dass es sich dabei um eine unzulässige Zugabe im Sinne des § 7 HWG handelt.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt