VG Köln: Vectoring II-Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt - Netzbetreiber scheitern mit Klage
VG Köln
Urteile vom 17.03.2017
9 K 7870/16; 9 K 8589/16; 9 K 8633/16; 9 K 8634/16; 9 K 8635/16
Das VG Köln hat die Klagen mehrerer Netzbetreiber gegen die "Vectoring-II-Entscheidung" der Bundesnetzagentur (Beschluss vom 1.9.2016, BK 3g-15/004) bestätigt. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur regelt die Voraussetzungen, unter denen die Telekom den Wettbewerbern Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in bestimmtem Umfang verweigern darf.
Urteile vom 17.03.2017
9 K 7870/16; 9 K 8589/16; 9 K 8633/16; 9 K 8634/16; 9 K 8635/16
Das VG Köln hat die Klagen mehrerer Netzbetreiber gegen die "Vectoring-II-Entscheidung" der Bundesnetzagentur (Beschluss vom 1.9.2016, BK 3g-15/004) bestätigt. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur regelt die Voraussetzungen, unter denen die Telekom den Wettbewerbern Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in bestimmtem Umfang verweigern darf.
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