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BGH legt EuGH Frage zum öffentlichen Zugänglichmachen von Lichtbildern bzw Fotos vor - Kopieren und Hochladen eines frei zugänglichen Fotos auf einen anderen Server

BGH
Beschluss vom 23. Februar 2017 - I ZR 267/15 -
Cordoba
Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1


Der BGH hat dem EuGH, abermals eine Frage zum öffentlichen Zugänglichmachen von Lichtbildern bzw Fotos vorgelegt.

Tenor:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts undder verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einfügung eines auf einer fremden Internetseite mit Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene öffentlich zugängliche Internetseite ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, wenn das Werk zunächst auf einen Server kopiert und von dort auf die eigene Internetseite hochgeladen wird?

BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - I ZR 267/15 - OLG Hamburg - LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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