OLG Köln: EXIF-Daten können als zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen nach § 95c UrhG urheberrechtlich geschützt sein
OLG Köln
Urteil vom 20.01.2017
6 U 105/16
Das OLG Köln hat entschieden, dass EXIF-Daten als zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen nach § 95c UrhG urheberrechtlich geschützt sein können. Die Entscheidung lässt sich auch auf IPTC- und XMP-Daten übertragen. Die Daten dürfen weder verändert noch entfernt werden. Geschieht dies doch, so bestehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Zudem ist das Entfernen der Informationen nach § 108b UrhG strafbar.
Urteil vom 20.01.2017
6 U 105/16
Das OLG Köln hat entschieden, dass EXIF-Daten als zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen nach § 95c UrhG urheberrechtlich geschützt sein können. Die Entscheidung lässt sich auch auf IPTC- und XMP-Daten übertragen. Die Daten dürfen weder verändert noch entfernt werden. Geschieht dies doch, so bestehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Zudem ist das Entfernen der Informationen nach § 108b UrhG strafbar.
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