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Verfassungsbeschwerde gegen spickmich.de-Entscheidung des BGH gescheitert

BVerfG
Beschluss vom 16.08.2010
1 BvR 1750/09
spickmich.de


Die Verfassungsbeschwerden gegen die spickmich.de-Entscheidung des BGH (Urteil vom 23.2009 - VI ZR 196/08 mit kurzer Anmerkung) ist, was wenig überrascht, gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung enthält der Beschluss nicht.