OLG München: Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen von Software-Testversionen und durch Verkauf von Produktkeys
OLG München
Urteil vom 01.06.2017
29 U 2554/16
Das OLG München hat entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann, wenn ohne Zustimmung des Rechteinhaber Softwaretestversionen öffentlich zugänglich gemacht werden und auch dann wenn ohne Zustimmung des Rechteinhabers lediglich Produktkeys zum Verkauf angeboten werden.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 01.06.2017
29 U 2554/16
Das OLG München hat entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann, wenn ohne Zustimmung des Rechteinhaber Softwaretestversionen öffentlich zugänglich gemacht werden und auch dann wenn ohne Zustimmung des Rechteinhabers lediglich Produktkeys zum Verkauf angeboten werden.
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