BGH: Zahlungsmethode "Sofortüberweisung" der Sofort AG darf nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop oder Online-Buchungsportal angeboten werden.
BGH
Urteil vom 18.07.2017
KZR 39/16
Wie der vzbv berichtet, hat der BGH entschieden, dass die Zahlungsmethode "Sofortüberweisung" der Sofort AG nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop oder Online-Buchungsportal angeboten werden darf.
Siehe auch zum Thema: OLG Frankfurt: Sofortüberweisung der Sofort AG doch als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop zulässig
Urteil vom 18.07.2017
KZR 39/16
Wie der vzbv berichtet, hat der BGH entschieden, dass die Zahlungsmethode "Sofortüberweisung" der Sofort AG nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop oder Online-Buchungsportal angeboten werden darf.
Siehe auch zum Thema: OLG Frankfurt: Sofortüberweisung der Sofort AG doch als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop zulässig
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