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Stumpfes Schwert - Bundesnetzagentur verhängt höchstmögliches Bußgeld über 300.000 EURO für unerlaubte Telefonwerbung gegen Energy2day GmbH

Dass die gesetzlichen Regelungen keinen ausreichenden Schutz gegen unzulässige Telefonwerbung bieten, zeigt die Praxis mit zahllosen unerlaubten Werbeanrufen. Die Bundesnetzagentur hat nun wegen unerlaubter Telefonwerbung gegen die Energy2day GmbH das höchstmögliches Bußgeld von 300.000 EURO verhängt, nachdem über 2500 Beschwerden eingegangen waren. Bei umfangreicher Werbetätigkeit kann es sich leider wirtschaftlich immer noch lohnen, ein Bußgeld zu kassieren. Die Höchstgrenze ist viel zu gering.

Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur verhängt hohes Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Homann: "Werden Kampf gegen telefonische Belästigung weiter intensivieren"

Die Bundesnetzagentur hat gegen die Energy2day GmbH das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Auslöser waren rechtswidrige Werbeanrufe für Energielieferverträge.

"Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen"sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Telefonwerbung für Energielieferverträge

Bei der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert. Zahlreiche Verbraucher berichteten, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen.

Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich wegen dieses Vorgehens der Energy2day GmbH bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen.

Verantwortung für Verhalten von Subunternehmern

Die Energy2day GmbH hatte eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern u.a. auch im Ausland zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt haben.

"Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden", betont Homann.

Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, dem obliegen als Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten. Ist es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten wegen unlauterem Marktverhalten gekommen, bestehen erst recht gesteigerte Aufsichtspflichten.

Höchstes je verhängtes Bußgeld

Im aktuellen Verfahren wurde der gesetzlich vorgesehene Bußgeldrahmen von der Bundesnetzagentur erstmals voll ausgeschöpft. Das Unternehmen hat ausgesagt, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben. Die Bundesnetzagentur wird dies beobachten.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Bundesnetzagentur schreitet ein

Im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur bereits Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Im Jahr 2016 waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 waren es rund 460.000 Euro.

Im ersten Halbjahr 2017 gingen bei der Bundesnetzagentur rund 26.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein. Im vergangenen Jahr waren es rund 29.000 Fälle. Ein Teil der Beschwerden 2017 dürfte auch auf umfangreiche Berichterstattung und intensivere Kommunikation der Bundesnetzagentur zurückzuführen sein.

Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden. Sie können Beschwerden hier über ein Online-Formular einreichen und werden dabei durch einen Frage- und Antwortmodus geführt.


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