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ArbG Köln: Arbeitnehmer darf während der Arbeitszeit kein Fußball per Fernseher oder Stream schauen - Bereits 30 Sekunden rechtfertigen Abmahnung

ArbG Köln
20 Ca 7940/16
Entscheidung vom 28.08.2017

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit kein Fußball per Fernseher oder Stream schauen dürfen. Bereits 30 Sekunden rechtfertigen eine Abmahnung. Die Grundsätze gelten auch für andere Inhalte und nicht nur für das Schauen von Fußball.

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