Skip to content

LG Dessau-Roßlau: Vertrieb apothekenpflichter Medikamente über Amazon wettbewerbswidrig da Kunde vor Kauf keine Einwilligung hinsichtlich Gesundheitsdaten erteilt

LG Dessau-Roßlau
Urteil vom 28.03.2018
3 O 29/17


Das LG Dessau-Roßlau hat entschieden, dass der Vertrieb apothekenpflichter Medikamente über Amazon unzulässig und wettbewerbswidrig ist, da der Kunde vor dem Kauf keine Einwilligung hinsichtlich der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten erteilt. Geklagt hatte ein Apotheker gegen einen Mitbewerber, der nicht verschreibungspflichtigen aber apothekenfplichtige Arzneimitteln über Amazon anbot.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen