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LG Köln: Kein Schmerzensgeld für Muskelkater nach EMS-Training im Fitness-Studio

LG Köln
Entscheidung vom 11.07.2018
18 O 73/16


Das LG Köln hat entschieden, dass kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn der Besucher eines Fitness-Studios nach EMS-TPobetraining über mehrtätige Beschwerden in Form von Muskelkater leidet. Das Gericht führt zutreffend aus, dass bei Muskelkater bei sportlicher Betätigung zu erwarten sei und üblicherweise hingenommen werden müssen.


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