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BGH: Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens ist per se keine aggressive unlautere geschäftliche Handlung § 4a Abs. 1 Satz 1 UWG

BGH
Urteil vom 22.03.2018
I ZR 25/17
Zahlungsaufforderung
UWG § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3


Der BGH hat entschieden, dass die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens per se keine aggressive unlautere geschäftliche Handlung nach § 4a Abs. 1 Satz 1 UWG ist.

Leitzsatz des BGH:
Das Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen enthält und nicht verschleiert, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann, den beanspruchten Geldbetrag nicht zu schulden, stellt keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung dar (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 25 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis).

BGH, Urteil vom 22. März 2018 - I ZR 25/17 - OLG Zweibrücken - LG Frankenthal

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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