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LG München: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Amazon wenn gebrauchte Smartphones nicht deutlich als gebraucht kennzeichnet sind - Hinweis Refurbished Certificate reicht nicht

LG München
Urteil vom 30.07.2018
33 O 12885/17


Das LG München hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Amazon vorliegt, wenn gebrauchte Smartphones nicht deutlich als "gebraucht" kennzeichnet werden. Der Hinweis "Refurbished Certificate" reicht zur Ausräumung der Irreführungsgefahr nicht aus.

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