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OLG Celle: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit "Das Original" wenn es nicht das erste Produkt dieser Art ist

OLG Celle
Urteil vom 04.09.2018
13 U 77/18


Das OLG Celle hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Produkt mit dem Zusatz "Das Original" beworben wird und es sich nicht um das erste Produkt dieser Art handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um den Marktführer handelt, da Verbraucher die Werbung als zeitlichen Hinweis versteht.

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