LG Hamburg: Betreiber eines Internetcafés haftet für Urheberrechtsverletzung der Kunden - hier: Tauschbörsennutzung
LG Hamburg
Beschluss vom 25.11.2010
310 O 433/10
Haftung Internetcafé - Filesharing
Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetcafés für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet (hier Filesharing über eine Internettauschbörse), wenn dieser keiner ausreichenden Schutzmaßnahmen unterhält, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
Beschluss vom 25.11.2010
310 O 433/10
Haftung Internetcafé - Filesharing
Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetcafés für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet (hier Filesharing über eine Internettauschbörse), wenn dieser keiner ausreichenden Schutzmaßnahmen unterhält, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt