Skip to content

LG Hamburg: Betreiber eines Internetcafés haftet für Urheberrechtsverletzung der Kunden - hier: Tauschbörsennutzung

LG Hamburg
Beschluss vom 25.11.2010
310 O 433/10
Haftung Internetcafé - Filesharing


Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetcafés für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet (hier Filesharing über eine Internettauschbörse), wenn dieser keiner ausreichenden Schutzmaßnahmen unterhält, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen